Diese Checkliste kann Ihnen nur eine erste Überprüfung Ihrer Kündigung ermöglichen. Weil Sie für eine Klage nur drei Wochen Zeit haben, sollten Sie möglichst bald eine kostengünstige Erstberatung bei einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch neh... Weiterlesen
Für alle Arbeitsverhältnisse gilt das Nachweisgesetz (NachwG). Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen nach diesem Gesetz einen Monat nach dem Arbeitsbeginn ein von ihm unterzeichnetes Schreiben mit den wichtigsten V... Weiterlesen
Sobald Sie zu einem Personalgespräch eingeladen werden, sollten Sie sich darauf – wenn möglich – vorbereiten. Wenn ein sog. Trennungsgespräch mit Ihnen geführt oder fortgesetzt werden soll, sollten Sie zuallererst überlegen, ob Sie mit allen Mitteln an Ihrem A... Weiterlesen
Viele Arbeitnehmer glauben das, weil sie dann im Bewerbungsgespräch nicht offenlegen müssen, dass Ihnen gekündigt wurde. Sie wollen lieber von einem „ungekündigten Arbeitsverhältnis“ oder von einer „einvernehmlichen Trennung“ sprechen. Dabei übersehen s... Weiterlesen
Sie haben bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Wenn Sie es verlangen, muss es auch Angaben zu Ihren Leistungen und zur Führung (Verhaltensbeurteilung) enthalten (§ 630 BGB). Angaben hierüber im Zeugnis könn... Weiterlesen
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