Nach einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und spätestens am Ende der Kündigungsfrist arbeitslos zu melden, sofern Sie dann noch keine neue Stelle haben. Wenn Sie sich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist arbeits... Weiterlesen
Sie haben bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Wenn Sie es verlangen, muss es auch Angaben zu Ihren Leistungen und zur Führung (Verhaltensbeurteilung) enthalten (§ 630 BGB). Angaben hierüber im Zeugnis könn... Weiterlesen
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