Das ist falsch. Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Deshalb müssen bspw. Fragen nach Vorstrafen nur (wahrheitsgemäß) beantwortet werden, wenn die Strafe noch im Bundeszentralregister eingetragen... Weiterlesen
Viele Arbeitnehmer glauben das, weil sie dann im Bewerbungsgespräch nicht offenlegen müssen, dass Ihnen gekündigt wurde. Sie wollen lieber von einem „ungekündigten Arbeitsverhältnis“ oder von einer „einvernehmlichen Trennung“ sprechen. Dabei übersehen s... Weiterlesen
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