Das ist falsch. Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Deshalb müssen bspw. Fragen nach Vorstrafen nur (wahrheitsgemäß) beantwortet werden, wenn die Strafe noch im Bundeszentralregister eingetragen... Weiterlesen
Weil ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, können die Beteiligten den (künftigen) Beendigungszeitpunkt frei wählen. Sie sollten aber unbedingt darauf achten, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht eher endet als es bei einer ordentliche... Weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.