Gesetzliche Inhaltskontrolle Seit dem 01.01.2003 unterliegen alle neuen Arbeitsverträge einer Inhaltskontrolle (AGB-Kontrolle), wenn sie – wie üblich – vom Arbeitgeber entworfen worden sind. Dabei wird sogar zugunsten des Arbeitnehmers vermutet, dass st... Weiterlesen
Auch für Arbeitsverträge gilt, dass die Vertragsparteien sie nicht einseitig ändern können. Das bedeutet, nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrages oder einzelner darin enthaltener Regelungen sind normalerweise nur möglich, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber die... Weiterlesen
In Arbeitsverträgen hat sich für die gebräuchlichsten Regelungen eine bestimmte Reihenfolge eingebürgert, dran orientiert sich die folgende Darstellung.... Weiterlesen
Für alle Arbeitsverhältnisse gilt das Nachweisgesetz (NachwG). Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen nach diesem Gesetz einen Monat nach dem Arbeitsbeginn ein von ihm unterzeichnetes Schreiben mit den wichtigsten V... Weiterlesen
Weil ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, können die Beteiligten den (künftigen) Beendigungszeitpunkt frei wählen. Sie sollten aber unbedingt darauf achten, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht eher endet als es bei einer ordentliche... Weiterlesen
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